Mit dem Hund durch den Arsenalpark

Vielen ist es vielleicht nicht bewusst, in welchem Paradies wir hier im Arsenal wohnen. Rund um uns viel Grün, auch wenn es manchmal braun ist, und innerhalb des Arsenals gibt es fast nur Anrainer:innen-Verkehr. Natürlich gibt es Vieles, das sich verbessern ließe. Hier möchten wir gemeinsam mit allen Bewohner:innen an Lösungen arbeiten. Eine einfache Möglichkeit das Leben im Arsenal für alle angenehmer zu gestalten, ist gegenseitige Rücksichtnahme bei der Benutzung der gemeinsamen Einrichtung. Heute wenden wir uns an die Hundehalter:innen im Arsenal.

Eine große Bitte an alle Hundehalter:innen

Bitte entfernen Sie die Häufchen Ihrer Lieblinge von Wegen und Parkflächen und halten Sie Ihre Rüden davon ab, Hauseingänge und -mauern zu markieren. DANKE!

Hunde sind für viele ein wichtiger Teil der Familie und treuer Begleiter, andere haben vor ihnen Angst oder mögen schlicht und einfach keine Hunde. Dazu hat uns ein Beitrag von Alexander aus dem Objekt 3, selbst Hundebesitzer, erreicht, den wir hier gerne veröffentlichen.

Vielen Dank jedenfalls an alle Arsenaler:innen für euer Verständnis!

Mit dem Hund durch den Arsenalpark

Fast täglich liest man Meldungen über Hundeangriffe auf PassantInnen, JoggerInnen oder Kinder. Viele MitbewohnerInnen besitzen Hunde und nutzen natürlich gern die weitläufige Parkanlage, um mit ihrem Hund Gassi oder spazieren zu gehen. Immer wieder sieht man MitbewohnerInnen oder BesucherInnen, die zum Beispiel die Wiesen und den Parkbereich rund um das HGM als Hundespielzone verwenden und ihre Hunde dort frei und ohne Leine herumlaufen, spielen, bellen lassen, sodass sich diese anderen HundebesitzerInnen, PassantInnen oder Eltern mit Kleinkindern nähern. SpaziergängerInnen, aber auch andere HundebesitzerInnen, die ihre Hunde an der Leine führen, empfinden das als unangenehm, wenn andere auf diese Weise ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, während sie sich mit anderen unterhalten oder ihr Handy checken.

Besonders dann, wenn frei laufende Hunde nicht aufs Wort folgen, ist das eine Gefahr vor allem für Kinder und betagte Personen. Im umzäunten Bereich hinter dem HGM wird an den 5 Eingangstoren auf die Leinenpflicht hingewiesen. Auch ein vermeintlich zahmer Hund, kann in besonderen Situationen ein potentiell gefährliches (Raub-)Tier werden und anderen Schaden zufügen.

Wie sieht das Ganze rechtlich aus?

Gemäß LGBl. 39/1987 Wiener Tierhaltegesetz, § 5 Abs. 1, sind in Wiener Parkanlagen, und um eine solche handelt es sich im gesamten Bereich des Arsenals, Hunde an der Leine zu führen, Listenhunde auch mit Beißkorb. Die Strafe für Zuwiderhandeln beträgt EUR 20.000,00, mindestens jedoch EUR 100,00 (§ 13, Abs. 2, Zif. 3 und Zif. 4).

Es ist somit eine Straftat, wenn man die Leinenpflicht nicht beachtet. Will man seinem Hund freien Auslauf gönnen – was ja verständlich ist – gibt es Ecke Ghegastraße/Arsenalstraße ZWEI Hundezonen, die dafür geeignet sind.

Das Wiener Reinhaltegesetzes, LGBl. Nr. 47/2007, sieht ein ausdrückliches Verbot von Verunreinigungen im öffentlichen Raum vor. Dazu gehört auch nicht entsorgter Hundekot. Ein Organmandat kostet EUR 50,00, bei Anzeigen kann es bis EUR 2.000,00 teuer werden.

Artikel verfasst von Alexander, Objekt 3, redaktionell überarbeitet

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