Heute wurde das neue Regierungsprogramm präsentiert und veröffentlicht. In diesem gibt es einige erfreuliche Änderungen zum Thema leistbares Wohnen und Mieten.
Nachfolgend die wichtigsten Passagen zum Thema Mieten. Weiter unten der gesamte Text zum Mietrecht sowie das gesamte Regierungsprogramm. Das Kapitel „Leistbares Wohnen“ ist ab Seite 58 zu finden.
HeizKG/Novelle: Es wird eine tiefgreifende Reform des Heizkostenabrechnungsgesetzes (HeizKG) und eine ergänzende Einarbeitung in die Materiengesetze angestrebt.
Aliquote BK-Abrechnungen beim Mieterwechsel: Weiters sollen die Abrechnungsbestimmungen beim Mieterwechsel sachgerecht geändert werden (analog 23 Abs 5, Abs 6 HeizKG)
Sanierung und Dekarbonisierung Mietzinsbildung: Die Bestimmungen über die Mietzinsbildung werden dahingehend reformiert, dass die energetische Qualität der Gebäude und Wohnungen sowie getätigte oder unterlassene Maßnahmen zu deren Verbesserung im Sinne eines Bonus-Malus-Systems ausdrücklich Berücksichtigung finden. Dabei kann z.B. auf den Kennwert Endenergiebdarf bzw. ein erhabliches Energieeinsparungsergebnis abgestellt werden.
Befristungen: Die Bundesregierung bekennt sich dazu, dass langfristige Mietverhältnisse anzustreben sind. Hierzu wir die derzeitige Mindestbefristung auf fünf Jahre verlängert.
Senkung der Wohnkosten: Zu diesem Zweck wird auf Basis des VPI ein neuer Index für Wohnraumvermietung geschaffen, der mit maximal 3 Prozent sowie bei darüberliegenden Inflationsraten mit eine Hälfteregelung Mieterin, Mieter/Vermieterin, Vermieter festgesetzt wird. Für den Vollanwendungsbereich des MRG sowie Kategorie- und WGG-Mieten wird die Indexierung des Mietzinses auf Basis des VPI für 2025 ausgesetzt, für 2026 mit max. 1 Prozent und 2027 mit max. 2 Prozent festgesetzt. Ab 2028 findet der neue Index für Wohnraumvermietung Anwendung.
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