Parken

Aktuelle Parksituation

Die Hausverwaltung will im Auftrag des Eigentümers nur noch Berechtigten das Parken auf ihrem Privateigentum erlauben.
Jene Fahrzeuglenker, die trotz wiederholter schriftlicher Verwarnung weiterhin widerrechtlich im Arsenal parken, müssen in letzter Konsequenz mit einer Besitzstörungsklage rechnen.
Gleichzeitig wird seitens der Eigentümers ein Parkraumbewirtschaftungskonzept inklusive „Besucherparkplatz“-Möglichkeit angestrebt.